FAQs zum Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Eichsfeld-Werratal
Nach wie vor gibt es in der Projektregion vor allem bei Landnutzern und Grundeigentümern erhebliche Befürchtungen und Vorbehalte gegenüber dem Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Eichsfeld-Werratal. Zudem wird das Freiwilligkeitsprinzip immer wieder in Frage gestellt. Wir bitten um eine etwas genauere Differenzierung, denn natürlich ist die Förderkulisse eines Naturschutzgroßprojektes nicht plötzlich ein rechtsfreier Raum, wo keine anderen Gesetze oder Verordnungen mehr gelten, die bereits vorher gültig waren. Wir nehmen die Vorgänge und Befürchtungen durchaus sehr ernst und nehmen zu einigen Fragen wie folgt Stellung:
Die aktuellesten Fragen und deren Beantwortung haben wir Ihnen vorangestellt.
Die aktuellesten Fragen und deren Beantwortung haben wir Ihnen vorangestellt.
Gibt es im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Grünes Band Eichsfeld-Werratal Enteignungen?
Nein, es gibt keine Enteignungen und es wird keine Enteignungen geben. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies geschehen? Maßnahmen können nur im Einvernehmen mit Grundeigentümern umgesetzt werden, d.h. im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, so sieht es auch der Zuwendungsbescheid vom 4. September 2009 für das Projekt vor.Gibt es für Flächen in der Förderkulisse des Naturschutzgroßprojektes Grünes Band Eichsfeld-Werratal Vorkaufsrechte für den Projektträger?
Es gibt keine rechtliche Grundlage für Flächen-Vorkaufsrechte in der Förderkulisse durch die Heinz Sielmann Stiftung. Die Heinz Sielmann Stiftung kann deshalb auch keine Vorkaufsrechte ausüben. Es gibt Willensbekundungen von Grundeigentümern oder von Teilnehmergemeinschaften in Verfahrensgebieten von Flurneuordnungsverfahren, die bereit sind, uns ggf. später, in der Förderphase II Flächen zu verkaufen oder mit uns gemeinsam Maßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus gibt es das Nationale Naturerbe (gemäß Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung), das eine naturschutzfachliche Verwendung für einen bestimmten Flächenpool von Liegenschaften der Bundesrepublik Deutschland vorsieht. Für die Förderkulisse von Naturschutzgroßprojekten gilt dies ebenfalls. Liegenschaften der Bundesrepublik Deutschland (überwiegend in Thüringen) können in das Eigentum des Landes oder geeigneter Naturschutzorganisationen mit Naturschutzauflagen kostenfrei übergehen. Flächen des Nationalen Naturerbes können auch gegen ökologisch wertvollere Flächen wertgleich getauscht werden.Werden in der Förderkulisse des Naturschutzgroßprojektes Grünes Band Eichsfeld-Werratal später Naturschutzgebiete erzwungen?
Nein. Es gibt eine Auflage, dass zur langfristigen Sicherung erreichter Ziele nach Ablauf des gesamten Projektförderzeitraumes auch Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen werden sollen (Zuwendungsbescheid vom 4. September 2009). Das ist grundsätzlich bei allen Naturschutzgroßprojekten zu prüfen und im Konsens mit der Projektregion zu klären. Auch hier geht es um tragfähige Lösungen und nicht um Zwang. Für die Ausweisung von Schutzgebieten kommen in erster Linie öffentliches Eigentum sowie Flächen infrage, die mit Projektmitteln erworben werden konnten. Eine potenzielle NSG-Ausweisung muss vor allem fachlich fundiert sein. In der Förderkulisse des Naturschutzgroßprojektes Grünes Band Eichsfeld-Werratal wird dies, sobald die fachlichen Grundlagen und Einschätzungen vorliegen, mit der notwendigen Transparenz klar gestellt und dann muss erst einmal über die Umsetzungsfähigkeit diskutiert werden.Gibt es für Grundeigentümer später Beschneidungen des Rechtes, mit den eigenen Besitztümern zu machen, was man will?
Nein. Rechtliche Regelungen zum Thema Grundeigentum finden sich z. B. im Grundgesetz und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch. Unseres Wissens gibt es neben den Rechten auch die so genannte Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Darüber hinaus gilt für Naturschutzgroßprojekte uneingeschränkt, dass Maßnahmen auf einer Fläche nur dann umgesetzt werden können, wenn der Grundeigentümer damit einverstanden ist. Wir werden für solche, möglichen Vereinbarungen vernünftige, finanzielle Anreize vorschlagen. Es gibt auch diese Seite der Medaille – stark vereinfacht: Es sind erhebliche Fördermittel für die Region in Aussicht gestellt.Soll mit dem Grünen Band einen neue Grenze / Barriere errichtet werden?
Nein. Der Kerngedanke des Grünen Bandes war schon immer ein über Ländergrenzen hinweg die Menschen verbindender Gedanke. Das Grüne Band ist nicht nur ein ökologischer Korridor, sondern auch eine Mahnstätte für erlittenes Unrecht im Zusammenhang mit der deutsch-deutschen Teilung. Die Sensibilität des Themas ist allen Aktiven am Grünen Band bewusst, daher ist auch der größtmögliche Konsens mit den Menschen in den Regionen am Grünen Band von außerordentlicher Bedeutung. Es gibt einige gute Beispiele zu möglichen, ökologischen Entwicklungsperspektiven für das Grüne Band in der Förderkulisse des Naturschutzgroßprojektes Grünes Band Eichsfeld-Werratal, sei es z. B. auf der Gobert im Obereichsfeld oder im NSG Grenzstreifen zwischen Teistungen und Ecklingerode im Untereichsfeld. Diese kann man sich vor Ort anschauen, hier kann sich jeder Interessierte sein Urteil selber bilden.Kann man als Privatwaldbesitzer in der Förderkulisse des Naturschutzgroßprojektes Grünes Band Eichsfeld-Werratal künftig noch sein Brennholz aus dem Wald holen?
Ja, das gilt uneingeschränkt für Eigentümer und entsprechend Nutzungsberechtigte. Es gibt aus dem Naturschutzgroßprojekt heraus keine Auflage, die das unterbindet oder unterbinden könnte. Jede Maßnahme, die auf Privateigentum umgesetzt werden könnte, ist vorher an eine entsprechende, gemeinsame Vereinbarung gebunden, sprich: Vertragsnaturschutz.Wie kommt die Zahl der 10 % Naturwälder im Förderantrag zustande?
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung formuliert für die Wälder der Bundesrepublik ein Ziel von 5 % nutzungsfreier Wälder oder Naturwälder oder „Urwälder von Morgen“. Ein Schwerpunkt sind dabei auch die mitteleuropäischen Buchenwälder, da Deutschland eine globale Verantwortung für diese Lebensraumtypen trägt.Naturschutzgroßprojekte sind Vorhaben, die überwiegend von der Bundesrepublik gefördert werden. Daraus erwächst ein erhöhter Anspruch, dass auch Bundesfördermittel zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt genutzt bzw. eingesetzt werden. Im Förderantrag wurde das Ziel von 10 % in der Waldkerngebietskulisse (Stand: 27. Juni 2007) formuliert. Dieses Ziel – wie auch alle anderen Ziele des Förderantrages – werden im Pflege- und Entwicklungsplan in der Förderphase I konkret auf Notwendigkeit und Machbarkeit überprüft.
Wie und wo sollen Naturwälder später realisiert werden?
Grundsätzlich kann kein Eigentümer zur Nutzungsunterlassung und Einrichtung von Naturwäldern gezwungen werden! Der Pflege- und Entwicklungsplan wird Aussagen treffen, wo Naturwälder sinnvoll sind und in der Förderphase II auch ggf. Chancen auf eine Realisierung bestehen. Öffentliche Wälder stehen hinsichtlich der Naturwälder zunächst im besonderen Focus, wobei zwischen Bundesforst (z.B. im Rahmen des Nationalen Naturerbes), Staatswald und Kommunalwald unterschieden werden muss. Öffentliche Flächen können grundsätzlich nicht mit öffentlichen Fördermitteln gekauft werden. Ausgleichzahlungen für bestimmte Maßnahmen, die zu Mindererträgen führen könnten, sind nach bisherigen Kenntnissen jedoch grundsätzlich möglich. Ein vorrangiges Instrument des Förderprogramms ist der Flächenkauf, d.h. Privatwaldflächen, die der Projektträger im Rahmen des Projektes ankaufen kann, könnten für das Ziel der Einrichtung von Naturwäldern verwendet oder gegen andere, geeignete Flächen wertgleich getauscht werden.Welche Rolle könnte der Privatwald bei der Einrichtung von Naturwäldern spielen?
Das Förderprogramm ist eine Einladung an den Privatwald, konstruktiv an der Umsetzung dieses Zieles der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt mitzuwirken. Warum sollte es nicht auch Naturwälder im Privatwald geben können? Es werden auf jeden Fall entsprechende, finanzielle Anreize geschaffen, denn letztlich sind die Fördermittel dafür da. Die Entscheidung, ob solche Wälder im Privatwald eingerichtet werden, obliegt aber den Eigentümern. Einen Zwang zur Mitwirkung gibt es nicht, das Freiwilligkeitsprinzip bleibt unbenommen. Wenn keine geeigneten Kauf- oder Tauschflächen zur Verfügung stehen, können auch Instrumentarien wie langfristige Pacht oder Ausgleichszahlungen genutzt werden. Das Förderprogramm zielt jedoch auch bei Pacht und Ausgleichszahlung auf langfristige bzw. dauerhafte Sicherung wertvoller Flächen ab.Wenn man als Privatwaldeigentümer Maßnahmen vereinbart, müssen dann 10 % der Fläche als Naturwälder zur Verfügung gestellt werden oder werden dann zwangsläufig später Naturschutzgebiete ausgewiesen?
Nein. Wenn ein Privatwaldeigentümer mit seinen Flächen an Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes teilnehmen möchte, bedeutet dies nicht, dass er auf seinen Waldflächen auch Naturwälder einrichten muss oder dazu verpflichtet wird. Alle Maßnahmen bedürfen individuellen Vereinbarungen bzw. Verträgen. Die abschließende Entscheidung über Maßnahmen fällt grundsätzlich erst dann, wenn die konkrete Umsetzung ansteht, also in der Förderphase II. Die Mitwirkung an einer Maßnahme bedeutet beim Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Eichsfeld-Werratal nicht automatisch, dass das betreffende Maßnahmengebiet später als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden muss/soll.Welche Flächen im Privatwald kommen bei der Einrichtung von Naturwäldern infrage?
Da die Fördermittel begrenzt sind und die Maßnahme als sehr kostspielig einzustufen ist, muss man im Privatwald sehr genau die Flächeneignung ausloten. Entscheidend werden vermutlich immer zwei Begründungen sein:1. der ökologische Wert und
2. die Akzeptanz bzw. Machbarkeit.
Infrage kommende Waldlebensräume sollten bereits einen herausragenden, naturschutzfachlichen Wert besitzen, z.B. bisher schon ungenutzte Flächen oder Flächen, die seit jeher in sehr geringer Intensität genutzt wurden. Dies trifft in der Förderkulisse eigentlich nur auf Extremstandorte bzw. Grenzertragsstandorte zu. Beispiele für geeignete Waldlebensräume im Grenzertrag sind u.a.
- typische Kalk-Orchideen-Buchenwälder an Steilhängen oder in extrem trockenen Kuppenlagen,
- Blockschutt-, Schatthang- oder Schluchtwälder, die ebenfalls vorwiegend auf kaum zugänglichen, meist extremen Steilhängen vorkommen.
Ausprägungsformen dieser Waldlebensräume finden sich im Südharz
z.B. auch in Erdfällen,
- sehr feuchte bis nasse Bruch- und Sumpfwälder,
- regelmäßig überflutete Wälder der Weich- und Hartholzaue.
Bezüglich der Flächengröße und des Flächenzuschnitts gibt es derzeit keine Vorgaben. Der Planungsprozess ist grundsätzlich keine Einbahnstraße, Waldeigentümer können auch aus ihrer Sicht geeignete Flächen vorschlagen.
Was bedeutet „Naturerbe bewahren“?
Über Jahrzehnte hinweg konnten sich, vom Menschen relativ unbeeinflusst, an und im Umfeld der ehemaligen innerdeutschen Grenze wertvolle Lebensräume mit einer seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenwelt erhalten und entwickeln. Als der „Eiserne Vorhang“ fiel blieb das Grüne Band zurück. Jetzt ist zu entscheiden, wie mit dieser Hinterlassenschaft umzugehen ist. Die Heinz Sielmann Stiftung möchte dieses Naturerbe bewahren und schützen. Darüber hinaus bleibt dadurch ebenfalls eine historisch bedeutsame Erinnerungsstätte erhalten und erlebbar.Was bedeutet „Naturerleben ermöglichen“?
Die Förderkulisse wird kein mit einem Betretungsverbot behaftetes Wildnisgebiet. Vielmehr sollen Schutz und Erlebnis der Natur miteinander harmonisiert werden. Eine gezielte Lenkung der Besucher wird nicht nur das Naturerleben, sondern auch die Erholungswirkung und die Umweltbildung fördern. Touristen, Erholungssuchende, Wissbegierige und Naturliebhaber werden gleichermaßen profitieren.Was bedeutet „regionale Wertsschöpfung sichern“?
Eine weitere Hoffnung ist, dass durch das Projekt immer wieder Impulse und Anstöße für die Regionalentwicklung gegeben werden können. Ländlicher Tourismus, Umweltbildung und die Vermarktung regional erzeugter Produkte sind wichtige Säulen, um eine regionale Wertschöpfung in Gang zu setzen. Zudem werden die Bundesfördermittel zu einem großen Teil in die Region fließen. Die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Naturschutzgroßprojektes kann diese Prozesse unterstützen, indem Werbeeffekte für die Region erzielt und die Kommunikation der regionalen Akteure untereinander gefördert werden.Folgendes sollte jedoch im Hinblick auf die regionale Entwicklung deutlich werden:
1. Das Naturschutzgroßprojekt kann als Motor in der Region durch den gezielten Naturschutz eine regionale Entwicklung in Gang setzen!
2. Regionalentwicklung kann jedoch nicht aus Mitteln des Förderprogramms „Naturschutzgroßprojekte“ finanziert werden!
3. Regionalentwicklung muss aus der Region kommen!
Die Heinz Sielmann Stiftung als Projektträger des Naturschutzgroßprojektes unterstützt die Prozesse im Rahmen ihrer Möglichkeiten, kann jedoch nicht die Rolle eines Trägers der Regionalentwicklung übernehmen.
Was ist ein Naturschutzgroßprojekt, welche Ziele verfolgt es?
Der Begriff Naturschutzgroßprojekt wird in einem bundesweiten Förderprogramm für schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung verwendet. Das Programm nennt sich heute: „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“. Fachbetreuung und haushaltsmäßige Abwicklung der Naturschutzgroßprojekte sind beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn angesiedelt.Ausführliche Informationen finden sich unter:
http://www.bfn.de/0203_grossprojekte.html
Die Förderung dient dabei:
- dem Schutz repräsentativer, großflächiger Landschaftsausschnitte,
- der Erhaltung des Naturerbes,
- dem Erhalt der biologischen Vielfalt,
- der Erfüllung internationaler Naturschutzübereinkommen,
- der Unterstützung der praktischen Naturschutzarbeit von Ländern und Kommunen sowie
- der Unterstützung neuer Ansätze der Zusammenarbeit zwischen Naturschützern und Naturnutzern.
Wie läuft ein Naturschutzgroßprojekt ab?
Die Projektphase (Förderphase) ist zweistufig und untergliedert sich in die Planungs- und die Umsetzungsphase. Während der Planungsphase wird ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Förderkulisse des Naturschutzgroßprojektes erstellt. Der PEPL muss sowohl den Interessen des Naturschutzes als auch den Interessen der Betroffenen (Grundeigentümer, Landnutzer) gerecht werden, das heißt, es wird umfassend beteiligt und erörtert. Dieser Prozess wird von einem externen Moderator begleitet, dessen Hauptaufgaben Akzeptanzsteigerung und Konfliktvermittlung sind. Nach erfolgreicher Prüfung und Verabschiedung des PEPL beginnt die eigentliche Umsetzungsphase, in der die Projektmaßnahmen durchgeführt werden können.Wie lang ist die Projektlaufzeit des Naturschutzgroßprojektes Grünes Band Eichsfeld-Werratal?
Die Bundesförderung ist zweiphasig!Die Förderphase I (Planungsphase) für das Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Eichsfeld-Werratal war ursprünglich für den Zeitraum vom 1. September 2009 bis zum 31. August 2012 per Zuwendungsbescheid des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz bewilligt. Einer Verlängerung der Förderphase I bis zum 30. April 2013 wurde aufgrund der längeren Datenerarbeitung und der Akzeptanzsituation zugestimmt. Die Förderphase II (Umsetzungsphase) wird erst nach Vorlage des Pflege- und Entwicklungsplanes und eines entsprechenden Antrages bewilligt. Derzeit ist eine achtjährige Laufzeit ab 2014 beabsichtigt.
Was ist das Ziel der Förderphase I?
Ziel ist es, einen mit der Region erarbeiteten Pflege- und Entwicklungsplan für die Förderkulisse, der jeweils flächenscharf Ziele, Maßnahmen und Umsetzungsprioritäten beschreibt, zu erstellen.Was muss man sich unter der Pflege- und Entwicklungsplanung vorstellen?
Im Pflege- und Entwicklungsplan werden Zustand und Wert des Plangebietes beschrieben sowie Ziele und Maßnahmen daraus abgeleitet. Er ist die fachliche Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen in der Förderphase II des Naturschutzgroßprojektes.Für den Pflege- und Entwicklungsplan ist in der Förderkulisse flächenscharf erforderlich:
- Ist-Zustand (Biotop, Pflanzengesellschaft, Flora, Fauna, sonstige Anforderungen),
- Soll-Zustand (Bewertung, Leitbild und Zielformulierung),
- Zielerreichung (Wo ist was, wann, mit welchen Mitteln und welcher Priorität umzusetzen. Wie viel kostet es und wie können erreichte Projektziele dauerhaft gesichert werden?),
- Aussagen zur Akzeptanz der Zielerreichung (sozioökonomische Hindernisse, Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer/Landnutzer) in der Förderphase II.
Der Pflege- und Entwicklungsplan liefert letztlich die Argumente, mit denen in der Förderphase II über Maßnahmen verhandelt wird.
Ist die Pflege- und Entwicklungsplanung einseitig oder können Eigentümer, Landnutzer oder Interessensvertreter eigene Vorschläge mit einbringen?
Grundsätzlich hat Jeder die Möglichkeit an der Pflege- und Entwicklungsplanung konstruktiv mitzuwirken.Das Prinzip der Freiwilligkeit gilt auch hier.Das Projektteam nimmt grundsätzlich Ihre Ideen, Anregungen oder auch Bedenken entgegen, bündelt diese in einem Ideenpool und bringt sie in die Pflege- und Entwicklungsplanung mit ein. Zudem steht Ihnen auf dieser Internetseite eine Art Datenschutz zur Verfügung, das Sie für Ihre Meinung, Ihre Ideen, Anregungen, Bedenken und Befürchtungen nutzen können.
Gibt es weitere Beteiligungsmöglichkeiten in der Förderphase I?
Das Förderprogramm „chance.natur“ schreibt einige Beteiligungsinstrumente ausdrücklich vor, wie die projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) und mehrere spezifische Facharbeitsgruppen. Die Mitwirkung in den Facharbeitsgruppen steht jedem offen. Die PAG wird von der Teilnehmeranzahl her begrenzt sein müssen. Hier sollen sich die Mittelgeber und die wichtigsten Entscheidungsträger der Projektregion wieder finden. Die Ergebnisse der Fachgruppen werden in der PAG vorgestellt und erörtert. Die PAG gibt gegen Ende der Förderphase I ein Votum zum Pflege- und Entwicklungsplan ab.Welche Maßnahmen sind möglich?
Maßnahmen sind grundsätzlich erst in der Förderphase II umsetzbar. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag aber auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn eingeleitet werden. Förderfähig sind der Kauf und die langfristige Pacht von Flächen sowie Bewirtschaftungsverträge (ähnlich wie bei Kulturlandschaftsprogrammen der Landkreise) mit langen Laufzeiten. Darüber hinaus werden auch Entwicklungsmaßnahmen (Biotopersteinrichtung, Biotoplenkung) gefördert.Können Grundeigentümer zu Maßnahmen gezwungen werden?
Nein!Das Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Eichsfeld-Werratal beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Maßnahmenvorschläge entstehen im Dialog mit den Grundeigentümern und können nicht gegen ihren Willen durchgesetzt werden. Ihre Zustimmung ist erforderlich. Der Projektträger ist zwar an übergeordnete Planungen und Flächenwidmungen (zum Beispiel Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete) der Naturschutzbehörden gebunden, versteht sich aber nicht als Wegbereiter für weitergehende staatliche Maßnahmen.
Ist in der Förderkulisse des Naturschutzgroßprojektes jegliche Nutzung untersagt?
Nein!Mit Hilfe des Förderinstrumentariums sollen aber möglichst alle Nutzungen ausgeschlossen werden, die den naturschutzfachlichen Projektzielen zuwider laufen. Alle beabsichtigten Maßnahmen werden jedoch ausschließlich auf freiwilliger Basis und nach Durchführung der vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren realisiert.
Förderkulissen von Naturschutzgroßprojekten sind nicht zu verwechseln mit Kernzonen in Großschutzgebieten (Nationalpark, Biosphärenreservat). Dennoch werden in dern Förderkulisse des Naturschutzgroßprojektes anspruchsvolle Naturschutzziele verfolgt, die in den Förderbescheiden in Abstimmung mit den Projektträgern festgelegt und in möglichen Schutzgebietsverordnungen formuliert werden.
Brauchen wir statt einer weiteren Planung nicht viel eher eine zügige Umsetzung von Maßnahmen?
Für das Naturschutzgroßprojekt gilt, dass tatsächlich bereits Maßnahmenplanungen für einige Bereiche innerhalb der Förderkulisse vorliegen, zum Beispiel in Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und Waldgebieten. Vielfach fehlen zur Umsetzung dieser Maßnahmen, die über staatliche Pflichtaufgaben hinausgehen, notwendige finanzielle Mittel. Die Heinz Sielmann Stiftung versteht das Vorhaben daher insbesondere als Möglichkeit vorhandene Planungen aufzugreifen, zu bündeln und entsprechend der Gesamtplanung zu ergänzen. Das Projekt bietet dann die Chance auch Mittel für die Umsetzung verfügbar zu haben. Alle Interessensgruppen sollten daher ihre Vorstellungen in den Planungsdialog einbringen.Für die Maßnahmenumsetzung wäre dann der Vorteil, dass kontinuierlich ein Ansprechpartner verfügbar ist. Vereinfacht gesagt, erhofft sich der Projektträger, im Dialog mit allen Beteiligten, fundierte Gesamtplanungen vorlegen zu können, bei denen sowohl Kosten- als auch Zeitaufwand auf das notwendige Minimum begrenzt bleiben.