Projektablauf und Finanzierung
Die Gesamtlaufzeit des Projektes ist mit ca. elf Jahren (von 2009 bis 2020) veranschlagt. Die Abwicklung erfolgt in zwei Phasen:
Förderphase I – die Planung
Die Förderphase I startete im September 2009 und läuft bis April 2013. Während dieser 3,5 Jahre wird im Einvernehmen mit den Betroffenen ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt. Hierfür führt das beauftragte Planungsbüro die Kartierarbeiten im Gelände aus und entwickelt gemeinsam mit den betroffenen Akteuren die Maßnahmen, die in der Förderphase II umgesetzt werden können. Nicht zuletzt können mit den Daten und Analysen aus den Kartierungen Effizienz und Prioritäten innerhalb der Gebietskulisse festgelegt werden. Dieser Prozess wird durch eine Externe Moderation begleitet.
Förderphase II – die Umsetzung
Die Durchführung der Förderphase II ist für den Zeitraum von 2014 bis 2020 geplant. In dieser Phase können die im Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erarbeiteten Maßnahmen umgesetzt werden. Zum Beispiel werden Flächen durch Kauf oder Pacht gesichert, Biotope gepflegt und ökologisch aufgewertet. Und schließlich werden Erfolg und Effizienz der Maßnahmen überprüft.
Finanzierung
Planung und Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes lassen sich derzeit auf ein Finanzvolumen von ca. 10,8 Millionen Euro beziffern. Von den förderfähigen Kosten tragen der Bund 75 Prozent, die Länder –Thüringen, Niedersachsen, Hessen – gemeinsam 15 Prozent und die Heinz Sielmann Stiftung als Projektträger zehn Prozent. Das Land Thüringen hat die Federführung für die länderseitige Projektabwicklung übernommen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderphase I:
Förderphase I – die Planung
Die Förderphase I startete im September 2009 und läuft bis April 2013. Während dieser 3,5 Jahre wird im Einvernehmen mit den Betroffenen ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt. Hierfür führt das beauftragte Planungsbüro die Kartierarbeiten im Gelände aus und entwickelt gemeinsam mit den betroffenen Akteuren die Maßnahmen, die in der Förderphase II umgesetzt werden können. Nicht zuletzt können mit den Daten und Analysen aus den Kartierungen Effizienz und Prioritäten innerhalb der Gebietskulisse festgelegt werden. Dieser Prozess wird durch eine Externe Moderation begleitet.
Förderphase II – die Umsetzung
Die Durchführung der Förderphase II ist für den Zeitraum von 2014 bis 2020 geplant. In dieser Phase können die im Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erarbeiteten Maßnahmen umgesetzt werden. Zum Beispiel werden Flächen durch Kauf oder Pacht gesichert, Biotope gepflegt und ökologisch aufgewertet. Und schließlich werden Erfolg und Effizienz der Maßnahmen überprüft.
Finanzierung
Planung und Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes lassen sich derzeit auf ein Finanzvolumen von ca. 10,8 Millionen Euro beziffern. Von den förderfähigen Kosten tragen der Bund 75 Prozent, die Länder –Thüringen, Niedersachsen, Hessen – gemeinsam 15 Prozent und die Heinz Sielmann Stiftung als Projektträger zehn Prozent. Das Land Thüringen hat die Federführung für die länderseitige Projektabwicklung übernommen.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderphase I:
- Pflege- und Entwicklungsplan inklusive sozioökonomischer Analyse
- Externe Moderation
- Projektabwicklung: Sach-, Material-, Reise-, Personalkosten
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Flächenverfügbarkeit: Ankauf, Pacht, Ausgleichszahlung
- Biotoppflege: ersteinrichtende und lenkende Maßnahmen
- Effizienz- und Erfolgskontrollen
